Jana Kinback, August 2023
Viele von euch fragen sich immer wieder, unter welchem Präventionsprinzip, also für welche Zielgruppe, ein bestimmtes Kurskonzept laufen darf. Denn es gibt zwei Möglichkeiten:
- Präventionsprinzip 1 – für Teilnehmer, die den Bewegungsmangel reduzieren wollen
- Präventionsprinzip 2 – für Teilnehmer, die spezielle Risiken vorbeugen wollen
Dies ist in den Augen der ZPP für die Kurskonzeptgenehmigung ein sehr wichtiges Kriterium, denn die Zielgruppe muss entsprechend des gewählten Handlungsfeldes bzw. Präventionsprinzips näher beschrieben werden. Beispiele dafür sind:
- Teilnehmer mit speziellen Risiken im Muskel-Skelettsystem, z.B. wegen körperlich einseitiger Tätigkeit
- Teilnehmer mit Bewegungsmangel, z.B. wegen überwiegend sitzender Tätigkeit
- Teilnehmerinnen mit speziellen Risiken im Muskel-Skelettsystem, z.B. wegen Schwangerschaft
Für beides gilt: Es muss ich um Teilnehmer handeln, die keinerlei behandlungsbedürftige Erkrankungen des Bewegungsapparates haben. Den die oben genannten Risiken sind nicht mit Erkrankungen gleichzusetzen. Kranke Menschen dürfen laut Leitfaden Prävention nicht an von der ZPP-zertifizierten Kursen teilnehmen. So ist beispielsweise eine junge Mutter zwar gesund, sie verfügt lediglich über ein RISIKO, Beckenbodenprobleme zu bekommen, wenn sie nichts präventiv unternimmt. Sie ist in unseren Kursen mit Präventionsprinzip 2 herzlich willkommen!
Unser Tipp:
Kurskonzepte, die die Themen „Pilates“, „Beckenboden“, „Rücken“, „Sturzprävention“ oder „Osteoporose“ behandeln, gehören zum Präventionsprinzip 2. Alles andere kann über Präventionsprinzip 1 abgedeckt werden.