20.12.2024 – Neufassung des „Leitfaden Prävention“

Gestern wurde bekannt gegeben, dass am 19.12.2024 durch den GKV-Spitzenverband eine neue Fassung des Leitfadens Prävention veröffentlicht wurde.

Welche Voraussetzungen müssen die Kurse bzw. die Anbieter erfüllen, damit die Versicherten einen Zuschuss ihrer Ersatzkasse erhalten können? Unter welchen Bedingungen können Präventionsprojekte in Lebenswelten gefördert werden? Das und weitere Themenaspekte haben die Spitzenverbände der Krankenkassen in einem gemeinsamen Leitfaden Prävention nach § 20 Abs.2 SGB V festgelegt.

https://www.vdek.com/content/dam/vdeksite/LVen/BRE/Presse/Bildarchiv/PDFs/2024-12-19_GKV-Leitfaden_Praevention_barrierefrei.pdf

Und dies sind die wichtigsten Änderungen im Überblick

  • Programme und Kurse im Bereich Suchtmittelkonsum:
    Neben klassischen Tabakprodukten stehen jetzt auch moderne Nikotin-Alternativen wie E-Zigaretten, Tabakerhitzer und E-Shishas im Fokus.
  • Teilnahmebestätigungen:
    Frische Designs und aktualisierte Vorlagen für Teilnahmebescheinigungen (Kapitel 5 und Kapitel 7) sind ab sofort im Anhang des Leitfadens Prävention verfügbar.
  • Richtlinien für die Zertifizierung:
    Keine Toleranz für verfassungswidrige oder diskriminierende Inhalte: Symbole, Zeichen oder Aussagen, die gegen § 86a StGB oder die Verfassung verstoßen, sind strikt untersagt – ihre Verwendung führt zur sofortigen Ablehnung.

Klare Struktur bei Qualifizierungen: Nichtformale berufliche Weiterbildungen wurden um präzisere Vorgaben zu Aufbau und Struktur des Curriculums ergänzt.
Yoga für alle: Anfängerfreundliche Hatha-Yoga-Übungen sind ein Muss! Die Übungen sollen leicht verständlich sein, ohne gesundheitliche Risiken und auch für Neueinsteiger gut machbar.