Manchmal wirken Neuerungen erst wie zusätzlicher Aufwand – und entpuppen sich dann als echte Erleichterung. Genau das trifft auf eine Änderung im aktuellen Leitfaden Prävention zu, die alle betrifft, die Kurse nach § 20 SGB V anbieten.
Ab dem 01. Januar 2026 dürfen Teilnahmebescheinigungen nicht mehr individuell gestaltet oder handschriftlich ausgefüllt werden. Stattdessen nutzt ihr ein digitales Musterzertifikat, das direkt von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) kommt.
Was sich ändert, warum die Umstellung sinnvoll ist und wie sie euren Kursalltag tatsächlich erleichtert, erfahrt ihr hier.

Warum die ZPP auf ein einheitliches Zertifikat setzt

Teilnahmebescheinigungen sind für eure Teilnehmenden das zentrale Dokument, um ihren Zuschuss bei der Krankenkasse zu beantragen. Die Kassen arbeiten längst digital – mit Apps, Upload-Portalen und automatisierten Prüfprozessen. Individuelle Designs, handschriftliche Ergänzungen oder schlecht lesbare Scans passen immer weniger in diese Abläufe.
Das neue Musterzertifikat sorgt dafür, dass alle Bescheinigungen einheitlich, klar strukturiert und technisch kompatibel sind. Inhaltlich bleibt alles beim Alten, nur die Form wird standardisiert.

Was ändert sich – und was bleibt gleich?

Inhaltlich bleibt vieles vertraut. Der Nachweis der regelmäßigen Teilnahme und die Grundlage für den Krankenkassenzuschuss bleiben unverändert. Neu ist vor allem die Form.
Die Teilnahmebescheinigung umfasst künftig nur noch eine Seite, ist digital ausfüllbar und teilweise automatisch vorausgefüllt. Dadurch entfällt ein Großteil der wiederkehrenden Schreibarbeit, die bisher bei jeder einzelnen Bescheinigung anfiel.

Welche Angaben sind bereits enthalten?

Lädst du das Teilnahmezertifikat direkt aus dem ZPP-Portal herunter, sind zahlreiche Kursdaten bereits eingetragen. Dazu gehören unter anderem der vollständige Kursname, die Kurs-ID, das Präventionsprinzip, die Anzahl und Dauer der Einheiten, die Kursleitung, die Teilnahmegebühr sowie die Daten des anbietenden Unternehmens.
Diese Angaben müssen nicht mehr für jede teilnehmende Person neu eingetragen werden – ein klarer Vorteil, insbesondere bei größeren Kursgruppen.

Was ihr noch eintragt

Der individuelle Teil ist schnell erledigt. Ihr ergänzt lediglich den Namen der teilnehmenden Person, den Kurszeitraum, die tatsächlich besuchten Einheiten sowie Ort und Datum. Die Unterschrift kann analog oder digital erfolgen. Gerade bei größeren Gruppen spart das spürbar Zeit und reduziert Fehlerquellen.

Digitale Unterschriften sind ausdrücklich erlaubt

Ein Punkt, der vielen den Alltag erleichtert: Krankenkassen akzeptieren digitale Unterschriften. Ihr müsst also nichts mehr ausdrucken, unterschreiben und wieder einscannen. Das Zertifikat kann komplett digital ausgefüllt, unterschrieben und per E-Mail verschickt werden.
Auch Teilnehmende profitieren davon. Sie können ihre Angaben digital ergänzen, selbst digital unterschreiben und die Bescheinigung direkt über die App ihrer Krankenkasse einreichen. Wenn alle Beteiligten digital arbeiten möchten, entsteht ein durchgängiger, papierloser Prozess.

Und wenn jemand lieber analog bleibt?

Kein Problem. Wer nicht digital arbeiten möchte, bekommt die Bescheinigung weiterhin ausgedruckt. Die wichtigsten Kursdaten stehen bereits sauber im Formular, sodass der Aufwand für euch trotzdem gering bleibt. Digital ist der neue Standard – analog bleibt möglich.

Wie das neue Zertifikat aussieht

Da die offiziellen Bescheinigungen immer kursbezogen sind und direkt aus dem ZPP-Portal stammen, können sie nicht als Download bereitgestellt werden. Auf unserer Website findet ihr jedoch eine neutrale Musteransicht im originalen ZPP-Design – ohne Kursnamen und ohne personenbezogene Daten. So bekommt ihr einen klaren Eindruck vom Aufbau.
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Fazit

Ja, das neue Teilnahmezertifikat ist verpflichtend. Vor allem aber macht es euren Kursalltag einfacher: weniger Papier, weniger Schreibarbeit, weniger Fehler und ein deutlich digitalerer Ablauf. Für alle, die regelmäßig viele Bescheinigungen ausstellen, ist das ein echter Fortschritt.

Ab 01.01.2026 gilt die neue Regelung verbindlich. Wer sich jetzt damit vertraut macht, startet entspannt in die Umstellung.

Mehr Wissen. Mehr Erfolg. Mehr Du.
Euer Team der sporThera-Akademie

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Bildquelle: canva.com