Jana Kinback, Nov 2022

Hast du dir schon überlegt, Präventionsmaßnahmen auch in Betrieben anzubieten? Und zwar: im großen Stil?

Rückenkurse, Betriebsyoga, Resilienztraining, Achtsamkeitstraining, Vorbereitung auf einen Firmenlauf, Bewegte Mittagspause, Ergonomie-Schulung, Ernährungsworkshops… Die Bandbreite ist so groß!

Denn als zertifiziertem Präventionstrainer stehen dir zahlreiche Möglichkeiten zur Verfügung, Unternehmen beim Aufbau der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) behilflich zu sein!

Dass gerade dies der beste Zeitpunkt ist, um sich zu strukturieren und bei den Unternehmen anzuklopfen, ist ganz klar! Anfang des Jahres werden in den meisten Firmen Budgets für diverse Unternehmensabteilungen und -vorhaben verteilt. Nun hast du die einmalige Gelegenheit, die Firmen in deinem Einzugsgebiet auf das Thema BGF zu sensibilisieren und für dich eine zusätzliche Einnahmequelle zu generieren! Wie du es am besten anstellst, liest du hier.

Lass uns zuerst mit ein paar Fakten beginnen. Laut Präventionsbericht 2021 der GKV und PV steigt das Interesse an BGF kontinuierlich. Zwar sieht in der Grafik das Jahr 2020 nicht ganz rosig aus, dies ist aber der Pandemie zu bedanken. Viele Firmen mussten schließen, Menschen durften sich nicht in Gruppen aufsammeln, Gesundheitsangebote in Firmen waren leider tabu.

Quelle: Präventionsbericht der GKV und PV 2021

Dennoch kann man in den Jahren davor klar erkennen, dass der Gesundheitsgedanke in der Arbeitswelt stetig am Wachsen ist. Die hat zwei Gründe:

  1. Körperliche sowie mentale Überforderung in vielen Tätigkeitsfeldern machen es notwendig, den Angestellten an anderen Ecken Gutes zu tun und bei ihnen für Ausgleich zu sorgen.
  2. Durch den Fachkräftemangel in vielen Branchen möchten die Firmen attraktive Arbeitsverträge gestalten, indem auch Gesundheitsangebote zum festen Bestandteil der Firmenphilosophie gehören. Dabei geht es nicht mehr nur um den Obstkorb in der Ecke oder einen Ruhe-Bereich. Nein, die Firmen müssen mehr bieten!

Nun liegt es in deiner Hand: Nutzt du den Gesundheitsgedanken bei den Betrieben deines Wohnumfelds oder nicht? Unser Tipp: Packe unbedingt mit ein! Verfolge dabei diese zwei Ziele:

  • Soziale Intention: Du hilfst dabei, die Gesundheit bei der Arbeitsbevölkerung zu stärken. Dies verleiht dir einen guten Namen im Bereich der (betrieblichen) Prävention.
  • Wirtschaftliche Intention: Du generiert Zusatzaufträge (Up- und Cross-Selling, indem du die Teilnehmer der BGF motivierst, auch deine klassischen Angebote zu buchen)

Gesetzliche Bestimmungen

In vielen Betrieben wurden bereits entsprechende Abteilungen für BGF gebildet und diese suchen händeringend nach „Umsetzern“ von qualitativ hochwertigen Präventionsangeboten. Mit der Präventionsgesetzänderung in 2019, wurde nämlich festgelegt, dass Firmen nur dann steuerliche Vorteile für BGF geltend lassen können, wenn die Durchführer von BGF-Maßnahmen nach §20 V.SGB (also von der ZPP) zertifiziert sind. Das Gesetz schreit somit wortwörtlich nach dir, DU bist derjenige, der deinen umgebenden Firmen beim Aufbau und Umsetzen von BGF helfen kann! Diejenigen Firmen, die einen BGF-Beauftragten haben (und somit die gesetzliche Lage sicherlich kennen), werden dich mit offenen Armen aufnehmen. Die Firmen, die sich noch nicht wirklich mit dem Begriff BGF auseinandergesetzt haben, werden dir mehr als dankbar sein, wenn du sie auf die Notwendigkeit der ZPP-Zertifizierung hinweist, denn sonst erleben sie bei der nächsten Steuerprüfung unangenehme Überraschungen.

Wichtig für dich als Präventionstrainer, ist Folgendes zu wissen: BGF ist nicht gleich Präventionskurs!

Die BGF-Maßnahme wird für den Arbeitnehmer von der Firma bezahlt (du erhältst also dein Honorar nicht vom Teilnehmer, sondern von der beauftragten Firma). Das bedeutet, du stellst keine Bescheinigung für die Krankenkasse aus! Die BGM-Maßnahme schreibt zwar eine Zertifizierung durch die ZPP (§20) vor, hat aber keinen Einfluss auf das Präventionsbudget des einzelnen Versicherten!

An dieser Stelle muss klar zwischen Individualprävention (§20a) und betrieblichen Prävention (§20b) unterschieden werden. Wenn der Arbeitgeber deine Rechnung zahlt, kann er für jeden seiner Angestellten bis zu 600 € im Jahr als Gesundheitsinvestition geltend lassen, ohne dafür Sozialnebenkosten zahlen zu müssen (§34 EstG).

Praxis-Beispiel 1:

Du hast einen Kursteilnehmer, dem du Bescheinigungen für die Krankenkassen ausstellst (Individualprävention, §20a). Er überzeugt seinen Chef, dich für BGF zu buchen. Mit dieser Empfehlung entwickelst du mit seinem Chef (oder dem BGF-Beauftragten) ein Angebot für alle Angestellten der Firma, das du entweder in den Firmenräumen oder auch außerhalb deines üblichen Kursprogramms in deinen Räumen durchführst. Dafür schreibst du Rechnungen dem Firmeninhaber (betriebliche Prävention, §20b), du stellst also keine Bescheinigungen für die Krankenkassen aus.

Praxis-Beispiel 2:

Du wirst von einer Firma beauftragt, eine BGF-Maßnahme durchzuführen (betriebliche Prävention, §20b). Diese gefällt den Teilnehmenden so gut, dass sie nach ihrem Ablauf (oder sogar schon währenddessen) zusätzlich einen Kurs bei dir buchen, der nichts mit der Firma zu tun hat. Die Vorteile, die sich daraus entwickeln, haben Einfluss auf alle Parteien:

  • Der Teilnehmer nutzt das Präventionsbudget seiner Krankenkasse und lässt dich die Kursgebühr zurückerstatten (Individualprävention, §20a).
  • Der Firmeninhaber erfreut sich über einen Mitarbeiter, der auch außerhalb der BGF-Maßnahme gesundheitlich aktiv und sehr wahrscheinlich seltener krank ist.
  • Du gewinnst einen neuen Teilnehmer, der ohne die anfängliche BGF-Maßnahme nicht auf dich aufmerksam geworden wäre.

In beiden Beispielen gilt das Gleiche: Damit der Firmeninhaber deine Rechnungen steuerlich optimal absetzen kann (§34), ist es zwingend nötig, dass du in dem entsprechenden Handlungsfeld von der ZPP anerkannt bist. Wenn du beispielsweise Rückenkurse anbieten möchtest, musst du als Präventionstrainer für Bewegung anerkannt sein. Beim Durchführen von Resilienztraining benötigst du die Anerkennung zum Präventionstrainer für Stressbewältigung. Für Abnehmkurse musst du als Präventionstrainer für Ernährung zertifiziert sein. Denn der Firmeninhaber wird von dir das entsprechende Zertifikat haben wollen, das er mit deiner Rechnung ans Finanzamt weiterleiten muss.

Wie du siehst, deine Entscheidung, dich als Präventionstrainer ausbilden und von der ZPP zertifizieren zu lassen, ist Gold wert! Nutze die Feiertage dafür, um herauszufinden, ob außer Individualprävention auch die betriebliche Prävention für dich in Frage kommt und wenn ja, strukturiere dich und gehe auf die Firmen deines Einzugsgebietes ein. Es wird sich lohnen!